Das Carillon in Berlin-Tiergarten

Lärm, Ignoranz, Filz, Rechtsbrüche

Hier findet alles mögliche statt, aber keine Kultur - Glockenlärm gegen Anwohner und Tiergarten-Besucher




Carillon-Skandal: Die Bau- und Betriebsbeschreibung, Monika Grütters und die KBB, Artikel in CHEXX vom 1. April 2018

Im Dezember letzten Jahres berichtete CHEXX über die skandalösen Vorgänge rund um den Glockenturm Carillon in Berlin Tiergarten. Dieser wird von den Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) betrieben und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, mit jährlich 25.000,00 Euro, in 2017 sogar mit 76.000,00 Euro an Steuergeldern "gefördert" - obwohl ein öffentliches Interesse am Turm so gut wie nicht vorhanden ist. Auch bei Anwohnern fehlt dieses völlig, denn die irrsinnige Anzahl an "Konzerten" samt weiterer täglicher Beschallungen hat zu Recht viel Ärger hervorgerufen.

Reportage in CHEXX 2018
Aus dem Honorarvertrag zwischen KBB und "Carilloneur" vom 9.3.2017

2012 gab es an mindestens 88 Tagen, in den Jahren 2013 und 2014 jeweils an 70 Tagen und 2017 an 76 Tagen stundenlange "Konzerte" samt "Proben" vom lärmenden Turm. Für 2018 sind schon jetzt mindestens 50 ebensolcher Tage vorhersehbar. Obwohl es eindeutige dem entgegenstehende behördliche Nutzungsvorgaben gibt.

CHEXX dokumentiert die Presseanfragen samt Antworten der KBB dazu in wortwörtlicher, thematischer Wiedergabe.

Die Bau- und Betriebsbeschreibung und die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin

Frage, Magazin CHEXX an die KBB, 15.1.2018: "Der Glockenturm Carillon ist dauerhaft entsprechend der bauaufsichtlichen Zustimmung der Bau- und Betriebsbeschreibung zu nutzen ("unregelmäßig stattfindende Konzerte"). Seit Jahren wird dagegen verstoßen (immense Anzahl an "Konzerten" über Wochen und Monate, Stundenschlag, 12-Uhr-Geläut, 18-Uhr-Geläut, 19-Uhr-Geläut). Welche rechtliche Grundlage wenden Sie an, die diese Nichteinhaltung der Nutzungsvorgaben legitimiert?"

Antwort, KBB, 16.1.2018: "Folgende Antwort kann ich Ihnen weitergben: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts der vielen Anfragen, die uns erreichen, den Hintergrund Ihrer Fragen zunächst nicht nachzuvollziehen können. Wir würden Sie daher bitten, uns zu erläutern, inwieweit die Beantwortung Ihrer Fragen Ihren öffentlichen Aufgaben als Vertreter der Presse sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dienen kann. Insbesondere Ihr Interesse als Pressevertreter bitten wir an dieser Stelle darzulegen. Auch würden wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres aktuellen Presseausweises zukommen zu lassen. Sollten wir ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit erkennen können, stellen wir uns gern dem Aufwand, Ihre Fragen zu beantworten."

"Sollten wir ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit erkennen können, stellen wir uns gern dem Aufwand, Ihre Fragen zu beantworten."

Frage, Magazin CHEXX an die KBB, 18.1.2018: "Ob Sie als KBB etwas nicht nachvollziehen oder nicht erkennen können, ist nicht von Belang. Gemäß Presserecht erwarte ich eine Antwort von der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH. Auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz wären Sie verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu geben."

Antwort, KBB, 22.1.2018: "Für Fragen im Hinblick auf Bau- und Betriebsbeschreibung wenden Sie sich bitte an den Eigentümer des Turmes, das Land Berlin. Die Behörden des Landes Berlins sehen in der aktuellen Nutzung des Turmes wie Sie wissen keinen Rechtsverstoß."

Frage, Magazin CHEXX an die KBB, 22.1.2018: "Laut mir vorliegenden Antworten von Senat und Bezirksamt Mitte sind die KBB nach einem Überlassungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten verantwortlich für den Betrieb des Glockenturms bei entsprechender Nutzung laut bauaufsichtlicher Zustimmung: "Glockenturm mit Spielkabine für den manuellen Betrieb des Instruments in Form von unregelmäßig stattfindenden Konzerten." Welche rechtliche Grundlage wenden Sie also an, die diese Nichteinhaltung der Nutzungsvorgaben legitimiert (immense Anzahl an "Konzerten" über Wochen und Monate, Stundenschlag, 12-Uhr-Geläut, 18-Uhr-Geläut, 19-Uhr-Geläut)?"

"... können Ihnen an dieser Stelle aber leider keine Antwort geben"

Antwort, KBB, 26.1.2018: "Folgende Antwort kann ich Ihnen weitergeben: Sollten Sie die rechtliche Position der KBB nicht teilen, dann bedauern wir dies, können Ihnen an dieser Stelle aber leider keine Antwort geben."

Die Bau- und Betriebsbeschreibung und Monika Grütters, Vorsitzende des Aufsichtsrats der KBB

Für Kulturstaatsministerin Monika Grütters handelt es sich hierbei lediglich nur um "Fragen zum gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft, für welchen die Geschäftsführung der KBB zuständig ist." Nur ist die Politikerin auch Vorsitzende im Aufsichtsrat der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin, der damit auch die Überwachung der Geschäftsführung der KBB obliegt.


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